Dienstag, Oktober 24, 2006

2. Binationalen polnischen Kinder in Deutschland - Die Mediation ist keine Lösung im binationalen elterlichen Konflikt mit der BRD

Nachfolgender Brief an Frau Fotyga, Aussenministerin der Republik Polen, wurde dem Justizminister der Republik Frankreich, Pascal Clément, allen französischen Konsulen in der BRD, sowie einigen Parlamentariern in Brüssel und Paris geschickt.

mfg
Ok

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Ministerstwo Spraw Zagranicznych
Pani Minister Anna Fotyga
Al. J. Ch. Szucha 23
00-580 Warszawa

Paris, den 16.10.2006

Die Mediation ist keine Lösung im binationalen elterlichen Konflikt mit der BRD


Sehr geehrte Frau Ministerin Fotyga,

Über Entscheidugen und Verhalten deutscher Behörden bei binationalen elterlichen Konflikten wurde neulich vor dem polnischen Parlamenten debattiert. Zur Entschärfung der Problematik wurde die Zusammenstellung einer Mediatoren-kommission, änhlich der deutsch-französischen Kommission, angeregt.

Auf Bitte von polnischen Eltern, Opfer von Diskriminierungen in Deutschland, möchte ich Ihnen unsere Erfahrung mit der Aufstellung und der Ergebnisse der deutsch-französischen Mediatorenkommission vertraut machen.

Im Jahre 2000 wurde eine parlamentarische Kommission aus je drei Parlamentariern zusammengestellt; Pierre Cardo (UMP), Pervenche Beres (PS) und Dinah Dereyke (PS) für Frankreich, Evelyn Gebhard t, Rolf Stoëckel, Dr Angelika Schwall-Düren (alle SPD) für Deutschland. Ziel dieser Kommission war Lösungsvorschläge zur Bereinigung des heftigen Streits zu unterbreiten, der französische Eltern, deutschen Behörden im Bezug auf die deutsche Gerichtbarkeit, Sorgerechtsentscheidungen und unrealisierbaren Umgang mit ihren deutsch-französischen Kindern, gegenüberstellte.

Auf Vorschlag der französischen Parlamentarier wurde die Bruxelles II bis Konvention erarbeitet. Die nicht gelösten Fällen wurden einer neu gegründeten professionnellen Mediation übergeben. Diese hat sich mittlerweile wieder aufgelöst.

Die Probleme sind geblieben. Die französische Seite ist von der falschen Voraussetzung ausgegangen, die deutsche Bundesregierung habe ein ehrliches Interesse an der Bereinigung von binationalen elterlichen Konflikten. Ihr sind ihre mangelnden Kenntnisse der deutschen Familienrechtsverfahren, vorzuwerfen. Weder di e Bruxelles II bis Konvention, noch die Mediatorenkommission haben das deutsche Grundproblem, und werden es, lösen können.

Das Grundproblem liegt in Deutschland, an der autoritären und politisch kontrollierten Haltung der Familienrechtssprechenden Institutionen (Gerichten, lokalen JUGENDÄMTERN, Gutachtern, Anwälten). Diese haben, nicht sowie in den übrigen europäischen Demokratien, den rechtlichen Auftrag für faire Justizentscheidungen zu sorgen, sondern den politischen Auftrag Familien und die Erziehung deren Kinder unter Kontrolle (im deutschen Gesetz als 'Schutz' ausgedrückt) des deutschen Staates zu stellen. Kinder gehören dem deutschen Staate an, Eltern sind nur da, um für ihre Erziehung zu zahlen.

Deshalb werden Familienrechtsverfahren einseitig und geheim anhand von einstweiligen Verfügungen eingeleitet, die das Sorgerecht einen Elternteil einräumt, ohne den anderen (nicht-deutschen) Elternteil vorher anzuhören.

Gegen solchen Entscheidung kann keine Berufung eingelegt werden. Solche Familienverfahren gelten in Deutschland als 'moralisch gut' weil 'deutsch-legal'. Keiner wagt sich ihre fehlende 'Moralität' anzuprangern, ausser nicht-Deutsche, die ein anderes Verständnis von Recht und Familie haben.

Deshalb werden Familienrechtsverfahren nach dem Freiwilligen Gerichtbarkeitsgesetz (FGG)

- ein Gesetz, dass deutschen Richtern die Freiheit des
Nicht-Kontradiktorischen einräumt -

durchgeführt. Ausländischen Regierungen und der Europäischen Kommission wird das eingentliche Ziel dieses Gesetz nicht erläutert, anstelle wird lieber das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Grundlage deutscher Rechtsprechung vorgezeigt.

Deshalb mischt bei allen Gerichtsverfahren eine lokalpolitische Institution sonderbarer Art mit ein : Das JUGENDAMT. Das JUGENDAMT agiert nach der heute geltenden Verfa hren-ordnung wie ein staatlicher Elternteil, gibt Empfehlungen an den Richter (ohne den nicht-deutschen Elternteil anzuhören), sorgt für die Eintreibung des Unterhalts, ohne dass der nicht-sorgeberechtigte (nicht-deutsche) Elternteil Kontakt zu seinen Kindern haben kann (oft ohne vorherige Sorgerechtsentscheidung), hat die Aufsicht über die Umsetzung von Gerichts-entscheidung und gestaltet den Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten (nicht-deutschen) Elternteil so demütigend, dass der programmierte Kontaktabbruches zwangsläufig eintreten muss. Es ist auch sein eigentliches Ziel ; die bis heute fehlende Umsetzung der in Strassburg 2004 verurteilten Rechtssachen Haase und Görgülü in Deutschland sind dafür bester Beweis.

Das JUGENDAMT kann ohne vorherige Gerichtsverhandlung Kinder von den Eltern wegnehmen. Kinder verschwinden dann für immer in Pflegefamilien, Eltern dürfen ihre Kinder nie wieder sehen. Das JUGENDAMT kann Gerichtsprozesse um das Sorgerecht von Kindern anstelle der Eltern, gegen die Eltern, führen. Es arbeitet eng mit dem Gericht, der Polizei, der Schule, den Ärzten zusammen, insbesondere wenn Eltern sich gegen seine ungebremste Vormachtstellung zu wehren versuchen. Es führt geheime Akten über Eltern und Kinder und verwehrt diesen den Zugang zu den eigenen Daten, unter dem Vorwand des 'Datenschutzes'. Das JUGENDAMT ist Lokalpolitikern unterstellt, obwohl es im deutschen Familienrechtssystem als der eigentliche Grundrichter fungiert. Es agiert in einem sonderbaren politischen-rechtlichen Raum, dass die Mindestanforderung einer unabhängigen Rechtsprechung bei weitem nicht genügt. Das JUGENDAMT vertritt auf lokaler Ebene die Familienpolitik der deutschen Bundesregierung. Deshalb ist es weder rechtlich antastbar, noch irgendwelcher Aufsichtsbehörde Rechenschaftspflichtig.

Deshalb wird auch in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht von Kindern auf das JUGENDAMT übertragen, wenn eine Kindesmutter (egal ob deutsche oder nicht) beabsichtigt ins Ausland auszuwandern (was deutsche Behörden als eine Gefahr einstufen). Das deutsche Gesetz, das alleinstehenden Müttern alle Rechte einräumt, wird dadurch über und mit Hilfe des JUGENDAMTES umgangen.

Das Ziel ist nicht dabei eine gerechte Entscheidung herbeizuführen, sondern vielmehr jedes Kind am Verlassen Deutschlands zu hindern. Kinder sind nach deutschem Verständnis Eigentum des Staates, seiner Beamten und deren unzähligen Helfern, die in eingetragenen Vereinen ( e.V.) organisiert sind, um nach aussen den falschen Eindruck einer privaten karitativen Aktion zu erwecken.

Deshalb werden auch deutsche Konsulate angehalten, bei der Ausstellung von deutschen Kinderausweisen, die Zustimmungserklärung zur Vaterschaftanerkennung (eines mit der deutschen Mutter nicht verheirateten Vaters) als Blankoformulare (ohne Unterschri ft der Mutter und des konsularischen Standesbeamten) zur Zentralen Standesamt nach Berlin zu senden. Beantragt die Mutter nach ihrer Rückkehr einen Auszug aus dem Zentralen Geburtenregister, wird sie als alleiniger Elternteil aufgeführt.

Der nicht-deutsche Vater wird mit diesem Verwaltungstrick von Amtswegen aus dem Leben seiner Kinder ausglöscht. Angestrebte Rechtsverfahren sind dann allesamt zum Scheitern verurteilt, denn sie werden um Kinder von nicht deutschen Eltern geführt, die in Deutschland gar keinen Elternbund zu ihren eigenen Kindern aufweisen können.

Das deutsche Justiz- und Verwaltungsproblem - das neben nicht-deutsche Elternteile, auch Eltern deutscher Nationalität betrifft - wird keine bilaterale Mediatorenkommission je lösen können. Das Problem wird damit lediglich aufgeschoben. Umso heftiger wird es in wenigen Jahren wiederausbrechen, wenn noch mehr Kinder und Eltern daran zum Opfer gefallen sind.

Eine gesamteuropäische politische Grundlösung, muss der diplomatischen Lösung über einer bilateralen Kommission den Vorzug gegeben werden.

Eine Regierung die ihre Verwaltung so organisiert hat, dass sie ihren eigenen Eltern und Eltern anderer Nationen, die Kinder und deren zweiten Identität mit legalen Mitteln stehlen kann, ist nicht Willens im Frieden mit seinen Nachbarn zu leben.

Ich würde mich freuen, Frau Ministerin, wenn Sie Ihre Position uns, dem französischen Aussenminister, Herrn Douste-Blazy, sowie Frau Cherry Blair, Frau des Prime Minister in Grossbritanien, die über die Situation der
nicht-Deutschen Eltern und der deutschen Elten in Deutschland informiert ist, übermitteln würden.


Mit freundlichen Grüssen

Olivier Karrer
Vice-président du CEED
Paris

Samstag, Oktober 21, 2006

1. Parlamentarische Debatte in Polen über deutsche Jugendämter und Diskriminierung polnischer Kinder in Deutschland

Polnischer Verein Eltern Gegen Diskriminierung der Kinder
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Pressemitteilung

Parlamentarische Debatte in Polen über deutsche Jugendämter und Diskriminierung polnischer Kinder in Deutschland

Am 12.10.2006 in der Zeit zwischen 10-13 Uhr haben sich vor dem versammelten Sejm wegen rechtswidriger Praktiken der Jugendämter in Deutschland 24 Abgeordnete zu Wort gemeldet.

Diese Praktiken wie:
  • Verbote der polnischen Sprache zwischen den polnischen Kindern und ihren Eltern in Deutschland,
  • Verbote der Schulbildung der polnischen Sprache,
  • Verbote des Umgangs unter der Angabe der Schädlichkeit der polnischen Sprache für die polnischen Kinder,
  • Verbote der Ferienreise zur Familie nach Polen,
  • Wegnahme der polnischen Kinder und Unterbringung in rein deutschen Familien mit nachfolgendem Polnisch- und Umgangsverbot (auf Kosten der polnischen Eltern),
  • Deckung der Kindesmisshandlung durch Jugendämter,

was alles zusammen als nationale Säuberung bekannt ist, wurden durch den Berichterstatter, den Abgeordneten Marek Kawa vorgetragen.

Die rechtswidrige Tätigkeit der Jugendämter wurde in einem Schreiben des Bundesministerium für Justiz als legal eingestuft. Das alles war der Anlass der parlamentarischen Debatte über die Jugendämter. Es wurde ihre Entstehungsgeschichte erörtert, wo die Jugendämter als Überbleibsel der Hitler-Ära, konstituiert durch die NSDAP, die Politik der
vergangener Zeit reaktivieren, in dem 55 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges Polnischverbote und nationale Säuberung der polnischen Kinder wiedereinführen.

Polnische Parlamentarier haben u.a. die Erschwernisse der schulischen Bildung der polnischen Sprache den polnischen Kindern durch die deutschen Behörden unter der Regie der Jugendämter angesprochen. Gegenübergestellt wurde die vorbildliche Bildungspolitik der polnischen Regierung gegenüber den Kindern der deutschen Minderheit in Polen.
Es wurden die Kündigung bzw. die Neuverhandlungen im Bezug auf den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag erörtert, wegen der Asymmetrie der deutsch-polnischen Beziehungen (Ungleichbehandlung polnischer Minderheit in Deutschland).
Der stellvertretende Außenminister Kowal hat bestätigt, dass die Dokumentation der Repressalien gegenüber den polnischen Kindern seitens der Jugendämter der polnischen Regierung bereits vorliegt. Eine weitere parlamentarische Debatte wurde angekündigt. Die Debatte wurde durch das 1. Programm des staatlichen Fernsehers live ausgestrahlt.

Polnischer Verein
Eltern Gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland
Pressesprecher
Mirosław Kraszewski

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